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EXIST Gründerstipendium, EXIST Forschungstransfer & FLÜGGE: Drei attraktive Förderprogramm für Gründer aus Hochschulen

 

EXIST-Gründerstipendium: Hilfe bei der Umsetzung der Gründungsidee in einen Businessplan

 

Das EXIST-Gründerstipendium unterstützt Gründerinnen und Gründer aus Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen, die ihre Gründungsidee in einen Businessplan umsetzen möchten. Dabei sollte es sich um technologisch-innovative Gründungsvorhaben mit guten wirtschaftlichen Erfolgsaussichten handeln. Das EXIST-Gründerstipendium ist ein Förderprogramm des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie und wird durch den Europäischen Sozialfonds kofinanziert.

 

Förderumfang:

 

  • Sicherung ihres Lebensunterhalts zwischen 800 Euro (Studierende) und 2.500 Euro (promovierte Gründer/innen) pro Monat.
  • bis zu 10.000 Euro und Teamgründungen bis zu 17.000 Euro in Form von Sachausgaben
  • Coaching im Wert von 5.000 Euro.

 

Förderberechtigte & Fördervoraussetzung:

 

  • Einzelpersonen als auch Gründerteams (maximal 3 Unternehmensgründer), bei denen der Hochschulabschluss bzw. die wissenschaftliche Mitarbeit nicht länger als fünf Jahre zurück liegen
  •  Wissenschaftler/innen aus öffentlichen, nicht gewinnorientierten außeruniversitären Forschungseinrichtungen oder Hochschulen 
  • Studierende, die mindestens die Hälfte ihres Studiums absolviert haben.

 

Weitere Informationen zum Programmverlauf und den Antragsvoraussetzungen erhalten Sie unter www.exist.de

 

 

EXIST-Forschungstransfer: Unterstützung aufwendiger und risikoreicher Gründungsvorhaben

 

EXIST-Forschungstransfer fördert  herausragende forschungsbasierte Gründungsvorhaben, die mit aufwändigen und risikoreichen Entwicklungsarbeiten verbunden sind.

Das Programm besteht aus zwei Förderphasen: In der ersten Förderphase sollen Forschungsergebnisse, die das Potenzial besitzen, Grundlage einer Unternehmensgründung zu sein, weiterentwickelt werden, so dass die prinzipielle technische Machbarkeit der Produktidee sichergestellt ist und eine Gründung erfolgen kann.

In der zweiten Förderphase stehen die Aufnahme der Geschäftstätigkeit sowie die Sicherung einer externen Anschlussfinanzierung des Unternehmens im Fokus.

 

Förderphase 1

 

Dauer:

  • 18 Monate 

Ziel:

  • Entwicklungsarbeiten zum Nachweis
  • Entwicklung von Prototypen
  • Ausarbeitung des Businessplans
  • Gründung des Unternehmens

 

Förderberechtigte:

 

  • Forscherteams an Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen (max. 3 Wissenschaftler/innen und Technische Assistent/innen) und ab sechs Monate nach Projektstart eine Person mit betriebswirtschaftlicher Kompetenz.

 

Förderumfang:

 

  • Personalkosten für maximal vier Personalstellen
  • Sachkosten bis zu 60.000 Euro


Förderphase 2


In der zweiten Förderphase können weitere Entwicklungsarbeiten bis zur Marktreife durchgeführt werden.

 

Ziel:

 

  • Aufnahme der Geschäftstätigkeit
  • Sicherung einer externen Anschlussfinanzierung des Unternehmens

 

Förderberechtigte:

 

  •  technologieorientierte Unternehmen stellen, die im Verlauf von Förderphase 1 gegründet wurden

 

Voraussetzung:

 

  • das Unternehmen stellt auch eigene Mittel sowie gegebenenfalls Beteiligungskapital im Verhältnis 1:3  zur Verfügung.

 

Förderumfang:

 

  • Gewährung eines nicht-rückzahlbaren Zuschusses von bis zu 150.000 Euro, jedoch höchstens 75 Prozent der spezifischen Kosten des Vorhabens

 

Weitere Informationen zum Programmverlauf und den Antragsvoraussetzungen erhalten Sie unter www.exist.de

 

 

FLÜGGE: Förderprogramm zum leichteren Übergang in eine Gründerexistenz

 

Das Bayerische Förderprogramm zum leichteren Übergang in eine Gründerexistenz (FLÜGGE) des Staatsministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst verfolgt das Ziel, Unternehmensgründungen aus der Hochschule in der Seed- bzw. Startup-Phase zu unterstützen.


Förderberechtigte:

 

  • Hochschulabsolventen und Hochschulabsolventinnen
  • Hochschulmitarbeiter in der Frühphase einer Unternehmensgründung
  • Gefördert werden sowohl Einzelpersonen als auch Gründerteams (maximal 3 Unternehmensgründer). Bei der Unterstützung von Gründerteams müssen die Teammitglieder verschiedene Fachkompetenzen besitzen oder unterschiedliche Aufgabenbereiche innerhalb des Unternehmens übernehmen.

 

Förderumfang:

Die Gründer erhalten die Möglichkeit, parallel zur Konzeptionsphase ihrer Unternehmensgründung ein bis zwei Jahre lang im Umfang einer halben Stelle an einer Universität bzw. Hochschule angestellt zu sein. Im Rahmen dieser Anstellung üben die Unternehmensgründer Tätigkeiten mit fachlicher Nähe zur Geschäftsidee aus und können die Umsetzung ihres Vorhabens in den Vordergrund stellen.

 

Voraussetzung:

 

  • abgeschlossenes Hochschulstudium zum Förderbeginn (Abschlussprüfung nicht länger als sechs Monate zurück)
  • Förderprojekt ist eine innovative Gründungsidee aus dem Dienstleistungsbereich mit erkennbarem Marktvolumen
  • Vorlage eines detaillierten Geschäftsplans
  • Nachweis einer oder mehrerer qualifizierter Gründungscoaches
  • Benennung eines oder mehrerer Hochschullehrer als Fachbetreuer
  • Unterstützungsschreiben des Hochschullehrers
  • Während der FLÜGGE-Unterstützung dürfen keine weiteren Stellen außerhalb des eigenen Unternehmens angenommen und keine Parallelförderung  der Personalkosten des Antragstellers beispielsweise durch BayTou oder das Exist-Gründerstipendium in Anspruch genommen werden.

 

Weitere Informationen zum Programm und den Antragsvoraussetzungen erhalten Sie unter www.fluegge-bayern.de.

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